Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ist eine deutsche Landesbehörde für Verfassungsschutz mit Sitz in Düsseldorf.
Aufgaben und Befugnisse
Der Verfassungsschutz dient der Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er setzt seine Schwerpunkte beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Bereich der gewaltorientierten Bestrebungen und Tätigkeiten. Darüber hinaus informiert er die Öffentlichkeit über die von Bestrebungen und Tätigkeiten ausgehenden Gefahren für die fdGO und stärkt dadurch das gesellschaftliche Bewusstsein. (§ 1 VSG NRW)
Die Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der anderen Landesbehörden für Verfassungsschutz. Er ist mit der Sammlung und Auswertung von Informationen, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die
- gegen die fdGO, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionageabwehr),
- Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden sowie
- Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind
im Geltungsbereich des Grundgesetzes, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen. (§ 3 Abs. 1 VSG NRW)
Aufgabe des Verfassungsschutzes NRW ist es auch, die Scientology-Organisation zu beobachten.
Der Verfassungsschutz NRW darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten. Er darf, soweit nicht der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung entgegensteht, zur Informationsbeschaffung nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Diese sind in § 5 Abs. 2 VSG NRW – anders als beim Bundesverfassungsschutzgesetz – abschließend aufgezählt.
Organisation
Der Verfassungsschutz NRW ist die Abteilung 6 des Innenministeriums des Landes NRW. In acht weiteren Bundesländern ist der Verfassungsschutz ebenfalls eine Abteilung der jeweiligen Innenministerien. In sieben Ländern, darunter Bayern oder Sachsen, ist er eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Innenressorts.
Die Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium ist in drei Gruppen unterteilt:
- Gruppe 60: Organisation und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Mitwirkungsangelegenheiten, Observation
- Gruppe 61: Prävention, ND-Technik, Spionageabwehr
- Gruppe 62: Berichtswesen, Extremismus, Terrorismus
Jede Gruppe besteht aus vier bis fünf Referaten.
Im Jahr 2017 wurde der Verfassungsschutz NRW um 115 Stellen verstärkt. Die Sach- und Investitionsmittel betrugen 10,21 Millionen Euro im Jahr 2017. Anfang 2019 verfügte der Dienst über insgesamt 515 Mitarbeiter.
Leiter
Die Leitung der Abteilung für Verfassungsschutz hatten bisher inne:
Kontrolle
Der Verfassungsschutz NRW unterliegt der parlamentarischen, behördlichen und öffentlichen Kontrolle. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Parlamentarisches Kontrollgremium eingerichtet.
Geschichte
Die Behörde ging aus der Düsseldorfer Informationsstelle hervor, dem „Sonderdezernat I–J“, das von der SPD-geführten Regierung schon vor Gründung der Bundesrepublik aufgebaut wurde. Ziel war es, im Fall eines SPD-Wahlsiegs bei der ersten Bundestagswahl 1949 die Informationsstelle zur Keimzelle eines einzurichtenden Inlandsnachrichtendienstes zu machen, was durch den Wahlsieg der CDU/CSU verhindert wurde. Am 1. Dezember 1949 trat Fritz Tejessy, der erst im Mai 1949 aus dem amerikanischen Exil nach Deutschland zurückgekehrt war, die Leitung an.
Der NPD-Funktionär Wolfgang Frenz war von 1961 bis 1995 als V-Mann für den Verfassungsschutz NRW tätig. Unter anderem sein Fall sorgte für das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens. Im Junge-Freiheit-Urteil 2005 wurde der Behörde gerichtlich untersagt, die rechtskonservativen Zeitschrift Junge Freiheit zu beobachten.
Literatur
- Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): 50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus: Entwicklungen und Bestandsaufnahme. Broschüre, August 1999 (PDF).
- Wolfgang Buschfort: Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947–1961). Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 2004.
Weblinks
- Webseite des Verfassungsschutzes NRW
- Landesverfassungsschutzgesetz NRW
Einzelnachweise




